Entgegennahme der Gewerbeummeldung und Bescheinigung der Anzeige. Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Bereiches einer Behörde sowie ein Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, Namensänderung des Gewerbetreibenden, ist durch den Gewerbebetreibenden der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.
Dafür ist ein Vordruck auszufüllen / siehe unten Formular Gewerbe-Ummeldung/GewA2
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
Gewerbeordnung
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 25,00 € entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist zu zahlen mit Beendigung der gebührenpflichtigen Amtshandlung (Bestätigung des Empfangs der Anzeige).
Gewerbe-Ummeldung (PDF, 203 kB)