15. Mit dem 3. Entlastungspaket wurde ein zweiter Heizkostenzuschuss beschlossen. Wer bekommt diesen und was ist dafür zu tun?

Haushalte, die in der Zeit vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, haben einen Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss. Dafür ist keine Antragstellung erforderlich. Hier wird automatisch ein Bescheid erstellt. Wann Sie den Bescheid und die Zahlung erhalten werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Auch hier bitten wir um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.