16. Wird die Wohngeldberechnung anhand der Brutto oder der Nettoeinkünfte vorgenommen?

Im Wohngeldantrag sind grundsätzlich die Bruttobeträge einzutragen. Das Einkommen, welches für das Wohngeld berücksichtigt wird, entspricht jedoch nach gesetzlich vorgeschriebenen pauschalen Abzugsbeträgen in etwa dem Nettoeinkommen.