3. Meine Betriebskostenabrechnung ergab eine hohe Nachzahlung. Kann ich die Nachzahlung bei der Wohngeldstelle geltend machen?
Sowohl Nachzahlungen als auch Guthaben von Betriebskosten sind wohngeldrechtlich nicht relevant.
Sowohl Nachzahlungen als auch Guthaben von Betriebskosten sind wohngeldrechtlich nicht relevant.