4. Wo kann ich mich beraten lassen, ob sich ein Wohngeldantrag für mich lohnt?
In der Wohngeldstelle im Amt für Jugend und Soziales Abteilung Soziales und Wohnen (21. Etage Oderturm) beraten wir Sie individuell zu Ihren Ansprüchen und führen Testberechnungen nach der jeweils aktuell geltenden Rechtslage durch. Die Beratung kann zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag spontan ohne Termin erfolgen. Sollte eine Vorsprache zu den Sprechzeiten nicht möglich sein, ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich. Für eine Testberechnung benötigen wir entsprechende Unterlagen, wie den Mietvertrag und aktuelle Lohnabrechnungen, Rentenbescheide und andere.