7. Meine Jahresabrechnung (z. B. Strom) hat eine sehr hohe Nachzahlungssumme ergeben. Wird diese vom Amt für Jugend und Soziales bzw. Jobcenter übernommen?

Wenn Sie eine Verbrauchsabrechnung von ihrem Energieanbieter erhalten und etwas nachzahlen müssen, sollten Sie zunächst versuchen eine Ratenzahlung mit dem Anbieter zu vereinbaren. Wenn eine Ratenzahlung nicht möglich ist und Sie die Nachforderung auch nicht auf andere Weise zahlen können (z.B. durch Ersparnisse), können Sie die Beratungsangebote der Fachberatungsstelle Wohnhilfe im Amt für Jugend und Soziales Abteilung Soziales und Wohnen (21. Etage Oderturm) in Anspruch nehmen.