9. Ich habe nur ein geringes Einkommen (z. B. Mini-Job, Selbstständigkeit, Rente, ALG I, Krankengeld) und erhalte keine Sozialleistungen. Wo kann ich mir dennoch Hilfe holen, wenn ich meine Energiekosten nicht mehr selbst zahlen kann?
Es gibt auch für Geringverdiener*innen die Möglichkeit einen Anspruch auf (aufstockende) Leistungen geltend zu machen.
Das bedeutet Sie können zum Beispiel wegen einer Nachforderung aus der Heizkostenabrechnung oder bei Kosten zur Brennstoffbeschaffung (Befüllung des Öltanks) einen Anspruch auf Leistungen haben. Dies ist möglich, da sich die Einkommensgrenze in dem Monat, in dem Sie die Nachzahlung für Ihre Heizkosten oder die Rechnung zur Brennstoffbeschaffung begleichen müssen, um den Forderungsbetrag nach oben verschiebt.
Wichtig! Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie spätestens im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung/ der Rechnung einen Antrag stellen.
Es kann außerdem sein, dass Sie wegen höherer Abschläge für die Heizung dauerhaft einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben. Lassen Sie sich auch hierzu beraten oder stellen Sie direkt einen Antrag beim Jobcenter bzw. Amt für Jugend und Soziales.