Eine Abmeldung bzw. Ummeldung der Hundesteuer ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Tod des Hundes (ggf. durch tierärztliche Bescheinigung), aufgrund eines Umzugs in eine andere Gemeinde oder bei einem Wechsel des Hundehalters durch den Halter im Amt anzuzeigen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Halters
  • aktuelle Hundesteuermarke
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung
  • ggf. Kaufvertrag

verfügbare Formulare: