Anmeldung zur Anglerprüfung
Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).
Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, den 21. März 2019 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.
Bewerber können sich bis spätestens 01. März 2019 zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 bei der unteren Fischereibehörde anmelden, Telefon 0335 5523214, e – Mail Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de
Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 € zu entrichten.
Information zur „Anglerprüfung“
Die Prüfung besteht aus folgenden Fachgebieten:
- Fischkunde- und hege
- Pflege der Fischgewässer
- Fanggeräte und deren Gebrauch
- Behandlung der gefangenen Fische
- einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz- und
naturschutzrechtliche Vorschriften
Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung bei der durch Ankreuzen (a, b oder c) die jeweils richtige Antwort gekennzeichnet werden muss. Insgesamt werden 60 Fragen gestellt, pro Fachgebiet 12 Fragen. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 Fragen richtig beantwortet sind und in den Fachgebieten jeweils mindestens 50 von Hundert richtig sind.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 € und ist vor der Prüfung zu entrichten. Der Prüfling muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter
https://fischereischeintest.brandenburg.de/home
veröffentlicht.
Nach bestandener Prüfung wird bei der zuständigen unteren Fischereibehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses und eines aktuellen Passbildes der Fischereischein ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 €. Die ebenfalls zu entrichtende Fischereiabgabe (falls nicht schon vorher entrichtet) beträgt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 8. bis vollendeten 18. Lebensjahr 2,50 € für ein Kalenderjahr. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr 12,00 € und für fünf Kalenderjahre 40,00 €.