Der Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme im Haushalt anzumelden. Sollte der Halter dieser Verpflichtung bisher noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen sein, ist dies umgehend nachzuholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Halters
  • Nachweis Beginn der Hundehaltung ggf. durch Impfausweis, Kaufvertrag etc.
  • Bei Beantragung einer Steuerbefreiung/-ermäßigung
    • Kopie Schwerbehindertenausweis und/oder
    • Übergabevertrag vom Tierheim 

verfügbare Formulare:

 

Einzug der Hundesteuer per Lastschrift:

Sofern Sie beabsichtigen, die Hundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck aus und übersenden diesen unterzeichnet an die:

Stadt Frankfurt (Oder)

Stadtkasse

Postfach 12331

5202 Frankfurt (Oder)

Eine Übermittlung per Fax oder Email ist nicht zulässig. 

Dokument: