Soweit ein Bürger, der mit Haupt- oder Nebenwohnung in Frankfurt (Oder), gemeldet ist, ein berechtigtes Interesse nachweist, kann er verlangen, dass die Meldebehörde eine Auskunftssperre für Melderegisterauskünfte einträgt.
Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdiger Belange erwachsen können, ist eine Eintragung einer Auskunftssperre möglich.
Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung geführt haben, noch gegeben sind.

Gebühr: keine

Bearbeitung: nach Eingang Antrag sofort

Erforderliche Unterlagen: Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung und Nachweisen
 
Hinweis: Der Antrag auf Auskunftssperre muss eigenhändig unterschrieben sein.

Zusätzliche Hinweise:
Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinde wird durch das Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder) über die Auskunftssperre informiert.

Antragstellung: Schriftlich

Der Antrag kann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Stadt Frankfurt (Oder)
Amt für Öffentliche Ordnung
Bürgerbüro
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)

Rechtsgrundlagen: § Bundesmeldegesetz in der geltenden Fassung