Wer bei einer gewerblichen Tätigkeit bzw. gewerblich geprägten Veranstaltung den Beginn der Nachtruhe hinausschieben möchte, bedarf der Erlaubnis der Gewerbebehörde. Auf Antrag können bei öffentlichem Interesse oder überwiegendem Interesse des Beteiligten Ausnahmen zugelassen werden. Bei der Entscheidung ist das Interesse der Nachbarschaft an Nachtruhe u. das Interesse d. Antragstellers gegeneinander abzuwägen. Die Ausnahme kann zum Schutz der Nachbarschaft unter Auflagen erteilt werden.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist dafür eine Gebühr von 10,00 € bis 767,00 € fällig, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.
Bearbeitung: 2-4 Wochen bei Antrag mit vollständigen Unterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag für Ausnahme LImSchG)
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
- Gültiges Personaldokument
- Lageplan zum Objekt mit Nachbarschaft
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: § 10 Landesimmissionsschutzgesetz