Bezug von Elterngeld während der Elternzeit:
Bitte beachten Sie, dass das Elterngeld für die Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, während die Elternzeit in der Regel nach Kalendermonaten in Anspruch genommen wird. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich bei gleichzeitigem Bezug von Elterngeld und der Inanspruchnahme von Elternzeit jeweils an den Lebensmonaten des Kindes orientieren.