Bin ich während der Elternzeit vor einer Kündigung geschützt?

Während der Elternzeit gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Mütter während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist; auch Väter haben diesen Kündigungsschutz während der Elternzeit.

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn.

Wenn Sie Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beanspruchen, beginnt der Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Die Arbeitgeberseite darf das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nicht kündigen. Nur ausnahmsweise kann die zuständige Behörde (in Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz) in besonderen Fällen eine Kündigung für zulässig erklären.