Bleibt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung erhalten?
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Pflichtmitgliedschaft während des Bezugs von Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit aufrechterhalten. Beiträge sind aus dem Elterngeld nicht zu leisten; dies gilt jedoch nicht für weitere Einnahmen. Weitere Fragen hierzu sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären.