Der Psychiatriekoordinator

Die Position des Psychiatriekoordinators ist im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz vorgesehen. Der Psychiatriekoordinator ist ein Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung, den Trägern psychosozialer Hilfen und den Betroffenen mit ihren Angehörigen.
Zu seinen Aufgaben gehört es:
  • Bürgern zu helfen, sich im Gewirr der Hilfsangebote zurechtzufinden
  • Bürger zu beraten, die selbst psychosoziale Hilfen anbieten wollen
  • Vorschläge von Bürgern in die Kommunalpolitik einzubringen
  • politische Entscheidungen im psychosozialen Bereich den Bürgern zu vermitteln
  • bei der Vorbereitung und Organisation der PSAG-Sitzungen zu helfen
  • an der regelmäßigen Aktualisierung der Psychiatrieplanung mitzuwirken
  • Auftrag des Sozialamtes die Qualität psychosozialer Angebote zu überwachen
  • zu vermitteln in Fällen unklarer Kompetenzen und Zuständigkeiten (z.B. Wer soll helfen? Wer bezahlt die Leistung?)