Der Psychiatriekoordinator
Die Position des Psychiatriekoordinators ist im Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz vorgesehen. Der Psychiatriekoordinator ist ein Bindeglied zwischen der Stadtverwaltung, den Trägern psychosozialer Hilfen und den Betroffenen mit ihren Angehörigen.Zu seinen Aufgaben gehört es:
- Bürgern zu helfen, sich im Gewirr der Hilfsangebote zurechtzufinden
- Bürger zu beraten, die selbst psychosoziale Hilfen anbieten wollen
- Vorschläge von Bürgern in die Kommunalpolitik einzubringen
- politische Entscheidungen im psychosozialen Bereich den Bürgern zu vermitteln
- bei der Vorbereitung und Organisation der PSAG-Sitzungen zu helfen
- an der regelmäßigen Aktualisierung der Psychiatrieplanung mitzuwirken
- Auftrag des Sozialamtes die Qualität psychosozialer Angebote zu überwachen
- zu vermitteln in Fällen unklarer Kompetenzen und Zuständigkeiten (z.B. Wer soll helfen? Wer bezahlt die Leistung?)