• Geburtsurkunde
  • biometrisches Lichtbild des Kindes
    • für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild möglich
  • ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
  • ggf. weitere Nachweise (liegt im Ermessen der zuständigen Behörde)