- Geburtsurkunde
- biometrisches Lichtbild des Kindes
- für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen an das Lichtbild möglich
- ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils
- ggf. weitere Nachweise (liegt im Ermessen der zuständigen Behörde)