- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vorlage der Originalunterlagen oder beglaubigter Kopien
bei § 9 HwO zusätzlich:
- EU-Bescheinigung als beglaubigte Kopie
- eine deutsche Übersetzung als beglaubigte Kopie
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Lichtbildausweis)
- eine deutsche Korrespondenzanschrift