• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch Vorlage der Originalunterlagen oder beglaubigter Kopien

bei § 9 HwO zusätzlich:

  • EU-Bescheinigung als beglaubigte Kopie
  • eine deutsche Übersetzung als beglaubigte Kopie
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (Lichtbildausweis)
  • eine deutsche Korrespondenzanschrift