• Personalbogen mit Lichtbild (im Zulassungsantragsformular enthalten)
  • Fragebogen (im Zulassungsantragsformular enthalten)
  • Kopie der Geburtsurkunde (unbeglaubigt)
  • Kopie der Heiratsurkunde bei Namensänderung (unbeglaubigt)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über Einzahlung der Verwaltungsgebühr
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. der vorläufigen Deckungszusage
  • Freistellungserklärung des Arbeitgebers sowie Anstellungsvertrag (nur bei Syndikusanwälten, vgl. Merkblatt)
  • beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
  • beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses eines Diplomjuristen und der Diplomurkunde sowie ein Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens zwei Jahren (vgl. Merkblatt)
  • beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR
  • Nachweis der mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich Gemeinschaftsrecht
  • Nachweis bei kürzerer als dreijähriger Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts über Voraussetzung der Zulassung gemäß § 13 i.V.m. §§ 14, 15 EuRAG
  • beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die Eignungsprüfung gemäß § 16 EuRAG