- Personalbogen mit Lichtbild (im Zulassungsantragsformular enthalten)
- Fragebogen (im Zulassungsantragsformular enthalten)
- Kopie der Geburtsurkunde (unbeglaubigt)
- Kopie der Heiratsurkunde bei Namensänderung (unbeglaubigt)
- Lebenslauf
- Nachweis über Einzahlung der Verwaltungsgebühr
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. der vorläufigen Deckungszusage
- Freistellungserklärung des Arbeitgebers sowie Anstellungsvertrag (nur bei Syndikusanwälten, vgl. Merkblatt)
- beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses eines Diplomjuristen und der Diplomurkunde sowie ein Nachweis einer juristischen Praxis von mindestens zwei Jahren (vgl. Merkblatt)
- beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die Lehrbefähigung für Recht der ehemaligen DDR
- Nachweis der mindestens dreijährigen effektiven und regelmäßigen Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich Gemeinschaftsrecht
- Nachweis bei kürzerer als dreijähriger Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts über Voraussetzung der Zulassung gemäß § 13 i.V.m. §§ 14, 15 EuRAG
- beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die Eignungsprüfung gemäß § 16 EuRAG