Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlichen Unternehmens im Reisegewerbe

Wer im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde.

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis zur Veranstaltung einer Spielhalle im Reisegewerbe erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen. Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen:
• Antrag
• aktuelles Führungszeugnis
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
• Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Konkursabteilung des Amtsgerichtes
• Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)

Rechtliche Grundlage:
• § 60 a (3) Gewerbeordnung

Gebühren:
• Mindestens 150,00 €
• Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft
• Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:
beim zuständigen Sachbearbeiter zu erhalten