Führungszeugnis für Gewerbetreibende

Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in der Gewerbebehörde eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beantragen. Im Register werden u.a. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte/Verwaltungsbehörden eingetragen. Ob und wie lange Vorstrafen im Register gespeichert oder Auskünfte erteilt werden, ergibt sich aus dem BundeszentralregisterG. Bei der Gewerbebehörde wird der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnissen gestellt, die Bearbeitung erfolgt im Bundesamt für Justiz.
 
Notwendige Angaben:
• Grund für die Beantragung des Auszuges (z.B. Bewerbung)
• Adressat des Auszuges (z.B. direkt zu einer Behörde)
 
Gebühren:
• 13,00 €
• Zu zahlen bei Beantragung
 
Formular:
Formloser Antrag mit dem Grund und den persönlichen Daten des Antragstellers.