Wenn es schon eine Frist für Rechtsbehelfe gibt, die durch das Schlichtungsverfahren unterbrochen wurde, müssen Sie den Schlichtungsantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist stellen.
Wenn es schon eine Frist für Rechtsbehelfe gibt, die durch das Schlichtungsverfahren unterbrochen wurde, müssen Sie den Schlichtungsantrag innerhalb der Rechtsbehelfsfrist stellen.