Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausschließlich vor deren Ablauf und bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres zulässig. Dabei ist der Kinderreisepass stets mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Die ehemalige deutsche Ausnahmeregelung einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe ist zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Neu ausgestellte Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2021 nur noch maximal zwölf Monate gültig sein.