Für das Einreichen Ihres Schlichtungsantrags gibt es keine Frist. Allerdings darf Ihr Anspruch noch nicht verjährt sein. Bei einer strittigen Rechnung müssen Sie diese innerhalb von 8 Wochen beim Anbieter beanstanden und können dann, wenn mit Ihrem Anbieter keine Klärung möglich ist, einen Schlichtungsantrag stellen.

Während des Verfahrens setzt die Schlichtungsstelle den Parteien für ihre Stellungnahmen in der Regel jeweils eine Frist von 3 Wochen.