Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie 32,00 €, zu zahlen bei Bescheinigung der Anzeige.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, wird die Anzeige innerhalb von 2 Wochen bearbeitet.
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Gagev)
- Gültiges Personaldokument
- Bei juristischen Personen aktueller Registerauszug
Weitergabe der Daten an Dritte:
Die zuständige Behörde hat die Daten der Anzeige unverzüglich an die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Lebensmittelüberwachungsbehörde, dem Umwelt-/Abfallbereich, die Finanzbehörde sowie die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde zu übermitteln.
Nicht rechtzeitig angezeigte Gaststättenbetriebe können untersagt werden.
Rechtsgrundlagen: §§ 1 & 2 Brandenburgisches Gaststättengesetz