Gefahren an der Haustür
Es gibt zahlreiche Tricks, Strategien und Täuschungsmanöver die Trickdiebe nutzen, um sich Zugang in die Wohnungen/Häuser von älteren Menschen zu erschleichen, um Wertsachen oder Bargeld zu stehlen. Tricks sind z. B. Vortäuschen einer Notlage, Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer oder Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft bzw. Funktion wie z.B. Polizisten, Amtspersonen, Handwerker etc.
Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie Kriminelle vorgehen und wie Sie durch richtiges Verhalten an der Haustür Trickbetrüger oder andere ungebetene Gäste abwehren können.
Vortäuschung einer Notlage
Wasserglas –Trick: Die Täterin täuscht Übelkeit oder Schwangerschaft vor und bittet Sie um ein Glas Wasser. Sie fragt nach, ob sie sich kurz in Ihrer Wohnung hinsetzen kann.
Stift und Zettel –Trick: Der Täter bittet Sie um einen Stift und einen Zettel, um den nicht angetroffenen Nachbar eine Nachricht aufschreiben zu können. Er bittet Sie freundlich, die Nachricht an einem Tisch in Ihrer Wohnung schreiben zu dürfen.
Geschenkabgabe –Trick: Unter dem Vorwand, dass der Täter die Nachbarin nicht angetroffen hat, bittet er Sie, die Blumen bzw. das Geschenk bei Ihnen abzugeben. Er fragt nach, ob Sie eine Vase für die Blumen haben und bietet Ihnen seine Unterstützung an, die Blumen in die Vase zu stellen.
Toilettenbenutzung –Trick: Der Täter fragt nach, ob sein Kind kurz Ihre Toilette benutzen kann, da es sehr eilt.
Bei all den vorgetäuschten Notlagen und davon gibt es zahlreiche, haben Täter nur ein Ziel, durch Ihre Hilfsbereitschaft und Leichtgläubigkeit Zutritt zu Ihrer Wohnung/Haus zu erlangen um Wertsachen zu entwenden.
Verhaltenstipps
- Bevor Sie die Haus- bzw. Wohnungstür öffnen, schauen Sie bitte durch den Türspion oder aus dem Fenster!
- Prüfen Sie mit der Gegensprechanlage wer ins Haus will, bevor Sie den Türöffner drücken!
- Öffnen Sie Unbekannten die Haus- bzw. Wohnungstür nur mit Sperrbügel oder Sicherheitskette!
- Lassen Sie niemals Unbekannte in Ihre Wohnung bzw. ins Haus, wenn Sie alleine sind!
- Fragen Sie sich immer, warum sich der Unbekannte gerade an Sie wendet?
- Sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Glas Wasser zu holen, einen Zettel etc., tun Sie dies nur bei verschlossener Tür oder mit Sicherheitskette bzw. Sperrbügel.
- Bieten Sie an, Hilfe zu holen.
- Wenn Sie von Unbekannten bedrängt werden, sprechen Sie laut oder rufen um Hilfe!
Vortäuschung einer persönlichen Beziehung
Wenn Unbekannte bei Ihnen klingeln und behaupten, entfernte Verwandte, Bekannte, ehemalige Kollegen etc. zu sein, seien Sie misstrauisch, denn die Täter haben nur ein Ziel, zu einem Plausch in Ihre Wohnung eingeladen zu werden. Ist Ihnen dies gelungen, ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum Diebstahl.
Oft kündigen Sie Ihren Besuch sogar vorab telefonisch an, um eine Vertrauensbasis zum Opfer aufzubauen.
Verhaltenstipps
- Lassen Sie angebliche Bekannte, Verwandte etc. nur unter Hinzuziehung eines Nachbarn in Ihre Wohnung bzw. ins Haus oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Besuch mit der Anwesenheit einer Vertrauensperson!
- Tauschen Sie mit Ihren Nachbarn Rufnummern aus, damit Sie diese im Notfall anrufen können!
Vortäuschung einer amtlichen Eigenschaft bzw. Funktion
Die Täter wollen Sich Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen, indem Sie z. B. vorgeben
- von den Wasser- oder Gaswerken zu kommen, um Prüfungsarbeiten durchzuführen,
- seitens der Hausverwaltung beauftragt wurden, um Handwerkstätigkeiten durchzuführen oder die Heizkosten abzulesen
- Polizei- bzw. Kriminalbeamte, Gerichtsvollzieher zu sein.
Verhaltenstipps
- Zeigen Sie stets ein „gesundes Misstrauen“ gegenüber Unbekannten!
- Lassen Sie nur Handwerker in die Wohnung bzw. ins Haus, die Sie bestellt haben oder seitens der Hausverwaltung angekündigt wurden!
- Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen (Polizisten, Gerichtsvollzieher etc.) den Dienstausweis und prüfen Sie diesen sorgfältig!
Zweifeln Sie an der Echtheit des Ausweises, rufen Sie die betreffende Behörde an und erkundigen Sie sich nach der Korrektheit des Besuches. Wenn Sie bemerken, dass Sie Opfer einer Straftat wurden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!
Haustürgeschäfte
Bei unseriösen Haustürgeschäften werden Senioren gezielt tagsüber zu Hause aufgesucht und mit einem angeblich günstigen Angebot dazu gedrängt, einen entgeltlichen Vertrag wie z.B. Zeitschriftenabonnement zu unterzeichnen. Die Täter wenden unterschiedliche unseriöse Strategien an, um vom Opfer eine Vertragsunterschrift zu erhalten. Die einen locken mit Gewinne, angeblichen Schnäppchen oder besonders günstigen Telefontarifverträgen, die anderen geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus. Viele Senioren fallen auf die Verkaufstricks der Täter aus Mitgefühl oder Gutgläubigkeit rein.
Verhaltenstipps
- Lassen Sie niemals unangemeldete „Verkäufer“ oder „Vertreter“ in Ihre Wohnung!
- Unterschreiben Sie nie einen Vertrag oder Kaufen Sie nie etwas an der Haustür!
- Ziehen Sie in Erwägung, doch einen Vertrag zu unterzeichnen oder etwas an der Haustür zu kaufen, beachten Sie bitte folgendes
- Lassen Sie sich nie unter Druck setzen
- Bitten Sie eine Vertrauensperson hinzu
- Prüfen Sie den Vertrag auf Vollständigkeit, Richtigkeit (wie z.B. das Datum) und gute Lesbarkeit
- Verlangen Sie eine Durchschrift des Vertrages
- Keine Barzahlung und kein Kauf ohne Rechnung
Widerrufsrecht
Sollten Sie dennoch einen Vertrag an der Haustür unterzeichnet haben, z.B. aus Mitgefühl oder Gutgläubigkeit, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich beim Unternehmer widerrufen! Detaillierte Informationen zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.