Geht die Elternzeit bei der Rentenversicherung verloren?
Die ersten drei Lebensjahre des Kindes werden in der Rentenversicherung der Mutter oder des Vaters als Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Die ersten drei Lebensjahre des Kindes werden in der Rentenversicherung der Mutter oder des Vaters als Kindererziehungszeiten berücksichtigt.