In der unteren Wasserbehörde können Sie folgende Dienstleistungen in Anpruch nehmen:

  • Erlaubnis für Wasserentnahme ( Grund und Oberflächenwasser)
  • Erlaubnis für Abwassereinleitung (niederschlagswasser, Kleinkläranlagen)
  • Genehmigung von Anlagen in, an und über Gewässern
  • Prüfung der Anzeigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Prüfung der Anzeige von Erdaufschlüssen
  • Genehmigung zum motorgetriebenen Fahren auf Hochwasserschutzanlagen
  • Genehmigung zur Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation (Indirekteinleitung)
  • Prüfung der Anzeige der baulichen Grundwasserabsenkung
  • Erlaubnis für Erdwärmenutzung