In der unteren Wasserbehörde können Sie folgende Dienstleistungen in Anpruch nehmen:
- Erlaubnis für Wasserentnahme ( Grund und Oberflächenwasser)
- Erlaubnis für Abwassereinleitung (niederschlagswasser, Kleinkläranlagen)
- Genehmigung von Anlagen in, an und über Gewässern
- Prüfung der Anzeigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Prüfung der Anzeige von Erdaufschlüssen
- Genehmigung zum motorgetriebenen Fahren auf Hochwasserschutzanlagen
- Genehmigung zur Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation (Indirekteinleitung)
- Prüfung der Anzeige der baulichen Grundwasserabsenkung
- Erlaubnis für Erdwärmenutzung