Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für Frankfurt (Oder) zuständigen Gewerbebehörde gleichzeitig anzeigen (s. GewA 3).Bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk muss der Gewerbebetrieb abgemeldet und am neuen Standort bei der zuständigen Behörde wieder neu angemeldet werden.
Gebühr: Gebühr 12,00 Euro entsprechend der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie.
Bearbeitung: Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Werktagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. In der Regel ist eine sofortige Bearbeitung in der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) möglich.
Erforderliche Unterlagen: gültiges Personaldokument mit ggf. Vollmacht / Meldebestätigung Gewerbeabmeldeformular (Link auf Gewerbeabmeldung)
Zusätzliche Hinweise: Die Nichtabmeldung eines eingestellten Gewerbebetriebes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Antragstellung: schriftlich mit dem gesetzlich vorgegebenen Abmeldeformular
Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung