Wer in Frankfurt (Oder) eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, muss dies bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) auf einem gesetzlich vorgegebenen Vordruck anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle (s. GewA 1). Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragene Vereine usw.)
Gebühr: Die Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 30,00 € entsprechend der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist zu zahlen bei Bestätigung des Empfangs der Gewerbeanzeige. Eine Bezahlung mit ec-Karte ist möglich.
Bearbeitung: Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Werktagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. In der Regel ist eine sofortige Bearbeitung in der Gewerbebehörde möglich.
Erforderliche Unterlagen: gültiges Personaldokument ggf. mit Vollmacht / Meldebestätigung, Kopie des aktuellen Handels-/Vereinsregisterauszuges bei juristischen Personen, Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages, notarielle Anmeldung zur Registereintragung sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister z.B. einer "GmbH i.G.", ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung (Link auf das Formular), Miet-/Pachtvertrag
Zusätzliche Hinweise: Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Ausländer mit Ausnahme der EU-/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen dedie Ausübung des betreffenden Gewerbes gestattet ist.
Antragstellung: schriftlich mit dem entsprechenden Formular
Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung