Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Stadt Frankfurt (Oder) sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sowie die Namensänderung des Gewerbetreibenden ist durch den Gewerbetreibenden bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) gleichzeitig auf einem gesetzlich vorgegebenen Vordruck ( GewA 2) anzuzeigen.

Gebühr:
Die Verwaltungsgebühr in Höhe von mindestens 30,00 € entsprechend der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist zu zahlen bei Bestätigung des Empfangs der Gewerbeummeldung. Eine Bezahlung mit EC-Karte ist möglich.

Bearbeitung:
Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Werktagen den Empfang mangelfreier Anzeigen. In der Regel ist eine sofortige Bearbeitung in der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) möglich.

Erforderliche Unterlagen:
gültiges Personaldokument mit ggf. Vollmacht / Meldebestätigung, beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszuges bei juristischen Personen (Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister), Miet-/Pachtvertrag bei Änderung des Betriebssitzes, ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeummeldung (Link auf Gewerbeummeldung)

Zusätzliche Hinweise:
Die Nichtummeldung des Gewerbebetriebes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Antragstellung: schriftlich mit dem gesetzlich vorgegebenen Ummeldeformular

Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung