Gutachterliche Stellungnahmen für das Sozialamt
Bei Entwicklungsdefiziten oder -verzögerungen, geistigen und/ oder körperlichen bzw. Sinnesbehinderungen, kann einmal über eine Frühförderung oder über Fördermaßnahmen in einer Integrativen Kindertagesstätte entschieden werden.
Für beide Eingliederungshilfen erfolgt die Antragstellung über die Eltern. Hinweise und Beratung zur Antragstellung bekommen Sie im Gesundheitsamt. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch einen Arzt/ eine Ärztin des Gesundheitsamtes.
- § 39 BSHG – über die Zuordnung zum Personenkreis
Notwendige Unterlagen:
- Vorsorgeheft
- Impfausweis
- falls vorhanden, fachärztliche Gutachten
Gebühren:
- keine