Haustürgeschäfte

Bei sogenannten „Haustürgeschäften“ werden Senioren gezielt tagsüber von unseriösen Verkäufern bzw. Vertretern zu Hause aufgesucht und mit einem angeblich günstigen Angebot dazu gedrängt, einen entgeltlichen Vertrag wie z.B. Zeitschriftenabonnements, Telefontarife, Handwerkerleistungen etc. zu unterzeichnen.

Die Täter wenden unterschiedliche unseriöse Strategien an, um vom Opfer eine Vertragsunterschrift zu erhalten. Die einen locken mit Gewinne, angeblichen Schnäppchen oder besonders günstigen Telefontarifverträgen, die anderen geben sich als Mitarbeiter von seriösen Firmen aus.

Viele Senioren fallen auf die Verkaufstricks der Täter aus Mitgefühl oder Gutgläubigkeit rein und schließen ohne ausreichende Überlegung und insbesondere ohne Preisvergleich einen Vertrag ab. Kurze Zeit später bereuen viele den Vertragsabschluss.

Verhaltenstipps

  • Lassen Sie niemals unangemeldete „Verkäufer“ oder „Vertreter“ in Ihre Wohnung!
  • Unterschreiben Sie nie einen Vertrag oder kaufen Sie nie etwas an der Haustür von unangemeldeten Verkäufern bzw. Vertretern!
  • Ziehen Sie in Erwägung, doch einen Vertrag zu unterzeichnen oder etwas an der Haustür zu kaufen, beachten Sie bitte folgendes:
  1. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen!
  2. Bitten Sie eine Vertrauensperson hinzu!
  3. Prüfen Sie den Vertrag auf Vollständigkeit & Richtigkeit (wie z.B. das Datum) und gute Lesbarkeit!
  4. Verlangen Sie eine Durchschrift des Vertrages!
  5. Keine Barzahlung und kein Kauf ohne Rechnung!

Widerrufsrecht

Sollten Sie dennoch einen Vertrag an der Haustür unterzeichnet haben, aus Mitgefühl oder Gutgläubigkeit, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich beim Unternehmer widerrufen (§ 312g Abs.1 BGB, § 355 BGB).

Detaillierte Informationen zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Wenn Sie bemerken, dass Sie Opfer einer Straftat wurden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei!