5. Ich bekomme bereits Sozialleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Alg II) oder nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Werden meine Heizkosten vom Jobcenter bzw. Amt für Jugend und Soziales übernommen

Wenn Sie bereits eine der o.g. Leistungen beziehen, werden Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, sofern sie angemessen sind.