Für Lärm, der v. Gewerbebetrieben u. gewerbl. geprägten Veranstaltungen wie Volksfeste (z.B. Dorf-/Straßen-/Stadt-/Ortsteil-/Vereins-/Unifesten) verursacht wird, ist die Gewerbebehörde zuständig. Das LImSchG regelt die Nachtruhe, welche in der Zeit von 22-6 Uhr Betätigungen verbietet, die geeignet sind, diese zu stören. Ausnahmen sind u.a. Ernte-/ Bestellarbeiten in d. Zeit v. 5-6 u. 22-23 Uhr u. Außengastro./Wirtschaftsgärten v. 22-23/24 Uhr. Der Tongeräteeinsatz ist gesondert geregelt.
Gebühr: LINK zu Ausnahme Einsatz Tongeräte + LINK zu Ausnahme Nachtruhe
Zusätzliche Hinweise: Ausnahmen sind bei der Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) für gewerbliche Veranstaltungen zu stellen. LINK zu Ausnahme Einsatz Tongeräte + LINK zu Ausnahme Nachtruhe
Rechtsgrundlagen: Landesimmissionsschutzgesetz
Spezielle Hinweise:
LINK zum Ministerium: www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.478979.de