Information zur Anglerprüfung

Die Prüfung besteht aus folgenden Fachgebieten:

- Fischkunde- und hege,

- Pflege der Fischgewässer,

- Fanggeräte und deren Gebrauch,

- Behandlung der gefangenen Fische,

- einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere fischereiliche, wasser-, tierschutz- und naturschutzrechtliche Vorschriften.

Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung bei der durch Ankreuzen (a, b oder c) die jeweils richtige Antwort gekennzeichnet werden muss. Insgesamt werden 60 Fragen gestellt, pro Fachgebiet 12 Fragen. Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 Fragen richtig beantwortet sind und in den Fachgebieten jeweils mindestens 50 von Hundert richtig sind.

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 EURO und ist vor der Prüfung zu entrichten. Der Prüfling muss das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter https://fischereischeintest.brandenburg.de/home veröffentlicht.

Nach bestandener Prüfung wird bei der zuständigen unteren Fischereibehörde unter Vorlage des Prüfungszeugnisses und eines aktuellen Passbildes der Fischereischein ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,00 EURO. Die ebenfalls zu entrichtende Fischereiabgabe (falls nicht schon vorher entrichtet) beträgt für Kinder und Jugendliche vom vollendeten 8. bis vollendeten 18. Lebensjahr 2,50 EURO für ein Kalenderjahr. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt die Fischereiabgabe für ein Kalenderjahr 12,00 EURO und für fünf Kalenderjahre 40,00 EURO.