Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft.  Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz-BB-Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung für juristische Personen ist derzeit noch nicht möglich.

i-Kfz gilt für folgende Zulassungsvorgänge 

  • Neuzulassung / Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs
       > teilautomatisiert (Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft)
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs   
       > alle Varianten sind möglich, auch auf einen anderen Halter mit einem anderen Kennzeichen
  • Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
       > vollautomatisiert bei Adressänderung oder Kennzeichenmitnahme
       > bei allen anderen Umschreibungen teilautomatisiert    (Antrag wird durch die Zulassungsbehörde geprüft)
  • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
       > vollautomatisiert (Bescheid über Außerbetriebsetzung kann direkt heruntergeladen werden)
  • Adressänderung

Voraussetzungen

Mindestvoraussetzungen

  • neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2"

zusätzlich für Neuzulassungen, Umschreibung, Wiederzulassung

  •  gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  •  gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP))
  •  ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) (ab 01.01.2015 im Umlauf) und
        ggf. Teil II (ZB II)  (ab 01.01.2018 im Umlauf) 
        ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)

zusätzlich für Abmeldungen

         > ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)

Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Die fälligen Gebühren können über das Giropay-Verfahren beglichen werden.


Weiterführende Informationen

  • Video "So geht i-Kfz umschreiben"

  • Video "So geht i-Kfz abmelden"

Dokumente:

Links: