Jahresabschlüsse der Stadt Frankfurt (Oder)
Beschreibung
Für die Abrechnung eines jeden Haushaltsjahres ist ein Jahresabschluss nach § 82 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Dieser muss klar und übersichtlich sein.
Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
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Kontakt
Amt für Finanzmanagement: Detailseite
Aline Fechner (vertretungsweise)
Stadt Frankfurt (Oder)
Derzernat I
Dr. Hermann-Neumark-Straße 1
15230 Frankfurt (Oder)