Können die zusätzlichen Kinderkrankentage auch für verlängerte Schulferien beantragt werden?
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht u.a. auch, wenn von der zuständigen Behörde aus Gründen des Infektionsschutzes Schulferien angeordnet oder verlängert werden. In der regulären Ferienzeit gilt der Anspruch nicht.