Maßnahmen, die getroffen werden, um Leben, Gesundheit oder die Umwelt in oder vor der Entstehung einer Katastrophe zu schützen. Dazu gehören neben unmittelbaren Einsätzen und Hilfeleistungen vorbereitende Maßnahmen, wie zum Beispiel die Aufstellung entsprechender Hilfseinrichtungen und -pläne oder das Festlegen von Standard-Einsatz-Regeln (SER) zur schnellen Reaktion bei gleichen Lagen, die Abwehr von Schäden im Katastrophenfall sowie die Beseitigung von Katastrophenschäden.

Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz -BbgBKG
 
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