Kindertagespflege

ist eine individuelle und familiennahe Betreuungsform. In dieser Betreuungsform werden bis zu 5 Kinder durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen Räumen betreut. Eltern, die sich für das Betreuungsangebot Kindertagespflege entscheiden, können die Vermittlung des Amtes für Jugend und Soziales in Anspruch nehmen oder private Regelungen treffen. Die Kindertagespflege bedarf einer Pflegeerlaubnis des Amtes für Jugend und Soziales und kann finanziell durch die Stadt gefördert werden.