Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
 
Wichtig: der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit zunächst mit diesem Formular angezeigt werden:  
 
Formular: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Die Anzeige geht an die Agentur für Arbeit in Cottbus, da diese Stelle in Sachen Kurzarbeitergeld für Frankfurt (Oder) zuständig ist. Aufgrund der derzeit hohen technischen Auslastung bei Telefon- und E-Mail-Kontakt wird empfohlen, die Übermittlung klassisch per Post vorzunehmen: 
Anschrift (ohne Straßenangabe):   Agentur für Arbeit Cottbus
                                                 03039 Cottbus

E-Mail:                                       Cottbus.031-OS@arbeitsagentur.de

Ansprechpartner:

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
 
Tel.: 0800 4 5555 20
 
Weitere Informationen hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld