Lärmaktionsplanung der Stadt Frankfurt (Oder) - Beteiligung am Entwurf

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d, Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Stadt Frankfurt (Oder) mit Straßen einer Verkehrsbelegung von mehr als 8.200 Kfz / 24h hat nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) und der Umsetzung in deutsches Recht mit den Paragraphen § 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Im Prozess der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist die Information und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes vorgesehen. Sie werden hiermit über die Planung informiert und können aktiv an der Entwicklung von Lösungen zur Lärmminderung mitwirken. Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan berücksichtigt. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist durch öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt:

Ort der Auslegung:

Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Dezernat Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Stadthaus

Goepelstraße 38

15234 Frankfurt (Oder)

Haus 1, 1.OG – Sekretariat des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Auskünfte:

Frau Schmidt, Telefon: 0335 552-3902

während folgender Dienststunden:

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 09.00 - 12.00 und von 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag von 09.00 - 12.00 und von 13.00 – 18.00 Uhr

und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Während der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an Susan.Schmidt@frankfurt-oder.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

Dokument: