Land Brandenburg gewährt Lohnkostenzuschuss

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie in Brandenburg hat ein neues Förderprogramm für Alleinerziehende und ältere Arbeitslose initiiert. Ziel ist es, arbeitslose Ältere ab 50 Jahre sowie arbeitslose Alleinerziehende, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die Gewährung eines Lohnkostenzuschusses zu fördern, um ihnen einen Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen. Der Lohnkostenzuschuss kann bis maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens jedoch 2.500 Euro je eingestellter Person und Monat. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Anträge können bis zum 30.09.2014 gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier...