Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Sie ist besonders gesetzlich geschützt.
Rechtsgrundlage:
Landesimmissionsschutzgesetz
Als Nachtruhe gilt die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Sie ist besonders gesetzlich geschützt.
Rechtsgrundlage:
Landesimmissionsschutzgesetz