Neu aufgelegte Förderrichtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" in Kraft
Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2020
Das brandenburgische Wirtschaftsministerium fördert die Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einschließlich Handwerksbetrieben und der Wissenschaft.
Dafür ist die Richtlinie "Innovationsgutscheine" jetzt neu aufgelegt worden.
Dafür ist die Richtlinie "Innovationsgutscheine" jetzt neu aufgelegt worden.
Mit zweckgebundenen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen sollen
- der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen,
- wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben, sowie
- ein chancenreicher Zugang zur EU-Förderung
- wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben, sowie
- ein chancenreicher Zugang zur EU-Förderung
unterstützt werden.
Der Brandenburgische Innovationsgutschein kann nach einem bestätigten Beratungsgespräch mit der ZAB GmbH beantragt werden.
Kontakt:
ZukunftsAgentur Brandenburg / Regionalcenter Ostbrandenburg
Regionalleiter Herr Dr. Philipp Steinkamp
Logenstraße 1, 15230 Frankfurt (Oder)
Kontakt:
ZukunftsAgentur Brandenburg / Regionalcenter Ostbrandenburg
Regionalleiter Herr Dr. Philipp Steinkamp
Logenstraße 1, 15230 Frankfurt (Oder)