Wer in Frankfurt (Oder) gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis. Die Beantragung zur Erteilung einer Schaustellungserlaubnis ist formblattgebunden, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten bei unbeschränkter Geltungsdauer mindestens 128,00 € und bei beschränkter Geltungsdauer mindestens 51,00 €, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.

Bearbeitung: max 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag §33a)
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Personalausweis oder Reisepass zur Einsicht
- Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
- Grundrisszeichnung der Veranstaltungsräume (2-fach)

Zusätzliche Hinweise:
Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt. Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen. Der Gewerbebetrieb darf in Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, insbesondere dürfen schädliche Umwelteinwirkungen oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit nicht zu befürchten sein.
 
Antragstellung: schriftlich
 
Rechtsgrundlagen: § 33 a Gewerbeordnung