Wer in Frankfurt (Oder) im Reisegewerbe eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Gewerbebehörde.
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle im Reisegewerbe ist formblattgebunden, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten mindestens 150,00 €, zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.

Bearbeitung: 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Zusätzliche Hinweise:
Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt.
Bitte wenden Sie sich vorab in jedem Fall an die Gewerbebehörde, da gegenwärtig nicht abschließend geklärt ist ob selbiger Reisegewerbebetrieb unter den Erlaubnisvorbehalt und Einschränkungen des §§ 24 ff GlüStv fällt.
 
Antragstellung: schriftlich
 
Rechtsgrundlagen: § 60a (3) Gewerbeordnung ggf. i.V.m. §§ 24 ff GlüStv