Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 14. September 2014, von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie geöffnet.
Die Anschrift Ihres zuständigen Wahllokals befindet sich auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
Für die Stimmenabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Nach der Prüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel und gehen zur Stimmabgabe in die Wahlkabine.
Sie haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber (Person) und eine Zweitstimme für eine Landesliste (Partei oder politische Vereinigung). Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierungen in den vorgegebenen Kreisen neben dem Namen des Wahlkreisbewerbers (Erststimme) bzw. der Partei bzw. politischen Vereinigung (Zweitstimme). In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen.
Bitte falten Sie den gekennzeichneten Stimmzettel so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach dem Einstecken des gefalteten Stimmzettels in die jeweilige Wahlurne ist der Wahlakt für Sie erledigt.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Wahlscheines sein, nehmen Sie diesen und alle anderen Unterlagen, die Sie erhalten haben, mit in das Wahllokal.